
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NettoWelt GmbH GmbH sowie der Webseite www.NettoAuktionen.ch
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Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NettoWelt GmbH in 9630 Wattwil, gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kunden, Bieter und Käufer mit der NettoWelt GmbH. NettoWelt GmbH versteigert Güter sowohl in eigenem als auch in Kundenauftrag durch. Die Abrechnung erfolgt in sämtlichen Fällen über die NettoWelt GmbH.
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Der Zuschlag erfolgt an den höchst bietenden. Verkauft wird in Schweizer Franken CHF. Mit dem höchstgebot bei ende einer Auktion entsteht automatisch ein verbindlicher Kaufvertrag gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR). In entstandenem Vertrag bestätigt der Käufer die Verkaufskonditionen (Aufpreise aus Demontagekosten/Verladekosten, MwSt, Verkaufsprovision genannt „Aufgeld“, Vorgegebenen Abholdaten und Zahlungskonditionen)
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Die NettoWelt GmbH versteigert ebenfalls im Auftrag für dritte Personen (namentlich Unternehmen, Privatpersonen, Betreibungs- und Konkursämter, Insolvenzverwalter). Auch in erwähnen Versteigerungen für dritte gelten die AGB der Nettowelt GmbH welche explizit in der jeweiligen Auktion durch vorgaben von diesen dritten ergänzt werden können. Bei Gebotszuschlag sind sämtliche in den Auktionsbedingungen erwähnte Formulierungen rechtskräftig.
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Kunden sowie Käufer sowie genannte Dritte Partien bestätigen diese AGB mit jeder Nutzung von Dienstleistungen der NettoWelt GmbH. Bei jeder Neuanmeldung bei NettoWelt GmbH oder NettoAuktionen durch den Kunden oder Käufer, bestätigt dieser die AGB erneut.
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Vertragsschluss, Zugang zu Benutzerkonten, Vertragspartner
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Die Webseite NettoAuktionen dienst als Plattform zum verkauf von sämtlichen Gütern. Der Eigentumsvorbehalt obliegt jeweils beider Nettowelt GmbH oder den Auftraggebern und Eigentümern der Güter (Drittpersonen siehe punkt 1.3.) Vertragspartner werden Eigentümer sowie Käufer. Die Webseite dient als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer.
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Grundsätzlich dürfen sich nur Volljährige/gesetzlich mündige Personen und juristische Personen auf der Webseite NettoAuktionen registrieren. Mit der Registrierung bestätigt der Käufer die AGB der NettoWelt GmbH zu bestätigen.
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NettoWelt GmbH behält sich das Recht vor, Käufer an der Teilnahme von Versteigerungen auszuschliessen. Sollten Zweifel an der Identität oder Bonität, nicht Vollständige Benutzerprofile (Adresse) oder sonstige Probleme vorliegen, werden Käufer nicht an Versteigerungen zugelassen. Dies gilt sowohl für Private als auch juristische Personen (Einzelfirmen, GmbH, AG, etc.)
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Die Voraussetzung für die Teilnahmen von einer Versteigerung oder einem Freiverkauf ist ein vorhandenes und nicht gesperrtes Benutzerkonto mit allen geforderten Pflichtangaben
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Die Waren werden verkauft am Standort welcher in der Versteigerung aufgeführt wird. Es ist möglich das in einer Versteigerung unterschiedliche Standorte vorhanden sind (Sammelversteigerung) Es obliegt der Pflicht vom Käufer die Ware am korrekten Standort abzuholen.
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Besichtigungstermine können an einem definierten Datum oder nach Terminabsprache erfolgen. Einzelheiten zum genauen Standort sind im jeweiligen Angebot ersichtlich.
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Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die NettoWelt GmbH.
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Preise und Zahlungsbedingungen
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Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: „Betrag aus dem Zuschlag(Zuschlagsumme) plus Aufgeld (Auktionsgebühr in Prozent) plus gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7% auf die Zuschlagsumme sowie das Aufgeld. Allfällige zusätzliche Kosten für Demontage/Transport können in der Auktionsbeschreibung entnommen werden.
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Werden rechtsgültige und abgestempelte Ausfuhrdokumente vorgelegt, wird die MwSt. zurück vergütet.
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Die höhe vom Aufgeld wird für jede Versteigerung individuell berechnet.
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Der Gesamtpreis ist mit erhaltenem Zuschlag sofort fällig und zahlbar per Banküberweisung oder bar bei der Abholung. Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags frei gegeben.
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Ist der Käufer in Zahlungsverzug und es erfolgt keinen Zahlungseingang bis zum definierten Abholtermin behält sich die NettoWelt GmbH den Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Geltendmachung von Schadenersatz vor.
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Muss die Ware aufgrund vom Zahlungsverzug des Käufers vom Verkaufsstandort umgelagert werden, werden Demontage/Verlade/Transport sowie Lagerkosten geltend gemacht.
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Ist aufgrund einer Bonitätsprüfung sowie Zahlungsverzug vom Käufer erkennbar dass keine Zahlung erfolgt, ist nach gegebener Fristsetzung ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
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Sollte keine Bezahlung durch den Käufer erfolgen, behält sich NettoWelt GmbH sämtliche juristische Mittel vor und wird nötigenfalls Beitreibungen einleiten.
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Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung vom Rechnungsbetrag behält sich NettoWelt GmbH stellvertretend für die Verkäuferin, das Eigentum an der verkauften Ware vor.
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Sämtliche Waren welche nicht an den Käufer übergeben wurden und/oder unter Eigentumsvorbehalt stehen, können weder an dritte verpfändet, noch übereignet werden.
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Die Einrede der vorgängigen Pfandverwertung nach Art. 41 SchKG ist ausgeschlossen.
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Gewährleistung oder Mängelansprüche des Käufers
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In den meisten Fällen hat der Bieter/Käufer die Möglichkeit einer Besichtigung vor Ort. Auch ohne erfolgter Besichtigung wird bei der Versteigerung und/oder Freiverkauf jegliche Garantie oder Gewährleistungsansprüche auf sichtbare und/oder versteckte Mängel wegbedungen. Die zu verkaufenden Maschinen werden nicht auf Ihre Funktion geprüft ausser bei der entsprechenden Ware wird dies schriftlich angegeben.
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Weder die NettoWelt GmbH noch deren Webseite www.Nettoauktionen.choder die Verkäuferin der Waren haben für Mängel, defekte oder Schäden. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Waren NICHT Funktionsgeprüft angeboten und verkauft werden.
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Bilder sowie Videomaterial soll den Zustand der Ware am Aufnahmedatum zeigen. Auf Bildern oder Videomaterialien ersichtliches Zubehör muss nicht zwingend Bestandteil von der Ware sein. Entscheidens sind die in der Artikelbeschreibung aufgeführten Bestandteile und Zubehör.
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Wird eine Demontage von Waren von NettoWelt GmbH angeboten, so erfolgt diese durch Fachpersonen. Allfällige kleine Mängel wie Oberflächenschäden/Farbschäden oder geringfügige Schäden, können nicht geltend gemacht werden. Sollten wieder erwarten ein Schaden bei der Demontage entstehen, werden diese von Sachverständigen geprüft und eine Teil Rückerstattung vom Zuschlagsbetrag wird geprüft.
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Grundsätzlich gilt, verkauft wird ab Platz ohne jegliche Garantie oder Gewährleistungsansprüche.
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Bei Neumaschinen im Freiverkauf gilt die definierte Herstellergarantie sowie die Garantiebestimmungen gemäss den vorliegenden Verkaufsunterlagen.
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Sollten begründete und offensichtliche Mängel an Waren vorhanden Sein, ist der Käufer verpflichtet diese bei der Übergabe zu beanstanden. Diese werden schriftlich von NettoWelt GmbH erfasst und Quittiert. Rückwirkend können keine Beanstandungen jeglicher Art platziert werden. Mit der Unterschrift vom Übergabeschein bestätigt der Käufer/Frachtführer oder dritte Person, die Ware kontrolliert und keine Mängel festgestellt zu haben.
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Abholung/ Übergabe und Demontage
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Die Übergabe der Ware erfolgt an ihrem jeweiligen Standort (in der Regel beim Eigentümer oder sonstig Berechtigten).
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Die Gefahr des Diebstahls und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Wird die Ware von einer beauftragten Spedition/Transportunternehmen abgeholt, übergeht die Gefahr von Verlust oder zufälligen Verschlechterung der Ware an den Frachtführer/Spedition oder der sonst zum Transport beauftragte Person über.
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Entsteht ein Annahmeverzug verursacht durch den Käufer (Vertragspartner) werden anfallende Demontage/Verlade/Transport und Lagerkosten vollumfänglich dem Käufer verrechnet. Solange auch dieser verrechnete Betrag nicht vollumfänglich bezahlt wurde bleibt der Eigentumsvorbehalt der NettoWelt GmbH bestehen (Siehe Punkt 3.5 und 4.1).
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Wird eine Demontage von Waren angeboten, so wird diese von Fachkräften der NettoWelt GmbH und/oder deren Partnerfirmen professionell und nach besten wissen und gewissen durchgeführt.
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Haftung
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Soweit aus diesen AGB als auch nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes hervorgeht, haftet die NettoWelt GmbH sowie deren Vertragspartner bei einer Verletzung von vertraglichenPlichten gemäss dem schweizerischen OR.
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NettoWelt GmbH sowie deren Vertragspartner sind auschliesslich Schadenersatzpflichtig, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Mit der Besätigung vom Kaufzuschlag übergeht sämtliche Haftung von gekaufter Ware an den Käufer. Er ist verpflichtet diese entsprechend zu versichern.
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Erfolgt die Demontage und der Verlad durch den Käufer, liegt jegliche Haftung beim Käufer. Entstehen grobfahrlässige Schäden verursacht durch die Demontage/Verlad durch den Käufer oder deren beauftrage Personen, werden diese dem Käufer vollumfänglich durch die NettoWelt GmbH in Rechnung gestellt.
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Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Verkauf noch nicht rechtlich verbindlich für die NettoWelt GmbH. Der Verkaufspreis muss von dem Vertragspartner der NettoWelt GmbH vorher bestätigt werden. Ist der Preis zu tief, ist der Zuschlag nicht Rechtskräftig und wird annulliert.
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Sollte festgestellt werden, dass eine Versteigerung auf irgendeine Art manipuliert und/oder gestört wird, behält sich NettoWelt GmbH sämtliche juristisch Möglichkeiten vor um Schadenersatz oder Konventionalstrafen gelten zu machen sowie Anzeigen gegen die Urheber zu stellen.
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Ergänzend schliesst NettoWelt GmbH jede Haftung, unabhängig vom Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die NettoWelt GmbH deren und Vertragspartnern aus. Die NettoWelt GmbH haftet ausdrücklich nicht für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen, Sach und/oder Vermögensschäden des Kunden/Käufers oder von Dritten.
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Ablauf einer online Versteigerung
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Online Versteigerungen erfolgen ausschliesslich auf den Grundlagen dieser AGB sowie erweiterten Bestimmungen der jeweiligen Versteigerung. Jeder Käufter/Bieter akzeptiert mit der Teilnahme an der online Versteigerung die vorliegenden AGB.
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Termine für die Versteigerungen sowie deren Laufzeit werden vorgängig publiziert. Solange die Versteigerung nicht begonnen hat, behalten wir uns vor, die Laufzeit zu verlängern oder zu verkürzen. Ergänzende behalten wir uns folgende Anpassungen vor: Veränderung der LOT- Nummer (Artikel- Nummer), ergänzen oder löschen von Waren und Anpassung der Demontage und/ oder Verladesituation. NettoWelt GmbH behält sich das Recht vor, Versteigerungen zu annullieren oder vorzeitig zu beenden, Bieter zu sperren oder Demontage und Verladekosten Anzupassen
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. Der Start – oder Festpreis sowie die Gebotsschritte und Fristen innerhalb deren Gebote abgegeben werden können werden durch die NettoWelt GmbH festgelegt. Für das Ende einer Versteigerung ist ausschliesslich der Timer/Uhr auf der Webseite www.NettoAuktionen.ch relevant. Mit der Platzierung von einem Gebot bestätigt der Käufer unsere AGB und macht ein rechtlich verbindliches und unwiderrufliches Kaufgebot. Wir ein höheres Gebot von einem anderen Käufer/ Bieter platziert, erlischt das vorhergegangene, tiefere Gebot. Der Zuschlag unter Vorbehalt fällt unter eine spezielle Regelung siehe Punkt 8.5.
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Wird in den letzten zwei Minuten von der Bietzeit ein Gebot platziert, verlängert sich die Bietzeit um weitere zwei Minuten. Dies erfolgt solange, bis innerhalb von den zwei Minuten kein höhere Gebot platziert wird.
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Zuschlag unter Vorbehalt bedeutet, dass der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wurde. Der Mindestverkaufspreis wird vorgängig durch die NettoWelt GmbH sowie deren Vertragspartner definiert. Wurde auch nach Ablauf der Versteigerung der Mindestpreis nicht erreicht, ist der Zuschlag grundsätzlich für die NettoWelt GmbH und deren Vertragspartner als auch für den Bieter/Käufer annulliert. Sollte sich die NettoWelt GmbH und der Verkäufer/Vertragspartner auf einen Verkaufspreis unter dem Mindestverkaufspreis einigen, wird der Bieter/Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Versteigerungsende darüber schriftlich informiert.
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Erfolgt ein regulärer Zuschlag wird der Käufer darüber per Email Informiert. Ebenfalls wird eine Rechnung mitgesendet. Kann NettoWelt GmbH innerhalb der gegebenen Zahlungsfrist keinen Zahlungseingang verbuchen, ist keine Abholung der Ware möglich (Siehe Punkt. 4) Bei grösseren Versteigerungen wird der Käufer aufgefordert seine Abholung telefonisch anzumelden. Erfolgt dies nicht muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
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Der Verkauf ist mit der Unterzeichnung vom Übergabeschein durch den Käufer/Spedition/ Frachtführer oder dritter abgeschlossen.
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NettoWelt GmbH ist bemüht, dass eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite www.NettoAutktionen.ch mit sämtlichen Inhalten zu gewährleisten. Wir können keine Garantie für die permanente Funktionalität und Erreichbarkeit von allen Inhalten geben. Sollte es zu Verzögerungen oder Unterbrechungen, Systemeinschränkungen oder Ausfällen verursacht durch technische Störungen kommen übernimmt die NettoWelt GmbH keine Haftung. Selbstverständlich sind wir bemüht die Interessen aller unserer Kunden und Vertragspartner zu berücksichtigen und ein Störungsfreien betrieb unserer Webseiten zu ermöglichen.
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Inhalte und Daten
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Publizierte Inhalte auf Webseiten der NettoWelt GmbH (www.NettoWelt.ch, www.NettoAuktionen.ch) sind urheberrechtlich Geschütz. Ohne schriftliche Bestätigung ist es nicht erlaubt zu verwenden. Zuwiderhandlungen gegen das Copyright werden entsprechend verfolgt.
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Bild- und Videomaterial wurde durch die NettoWelt GmbH erstellt. Es handelt sich um Aufnahmen welchen einen momentanen Zustand von Waren zum Aufnahmezeitpunkt wiedergibt. Ersichtliches Bestandteile, Zubehör und Zustand ist nur im LOT enthalten sofern diese in der technischen Beschreibung de jeweiligen LOT aufgeführt ist. Ausschlaggebend für die Bestandteile von einem LOT ist die technische Beschreibung. Mit diesen Angaben soll ein Allgemeines Bild von der Ware gegeben werde.
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Die Waren werden mit LOT- Nummern gekennzeichnet. Jede LOT- Nummer enthält Abbildungen, technische Beschreibungen, allfällige Demontagekosten, Ladestandort und Abmessungen. Die Abmessungen beziehen sich auf den montierten Zustand.
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NettoWelt GmbH ist bemüht sämtliche Unterlagen nach besten Wissen und Gewissen, vollständig und übersichtlich zu erstellen. Wichtig ist, dass die NettoWelt GmbH keine Garantie oder Gewähr auf die Inhalte und allfällige Abweichungen leistet.
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Datenschutz
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Der Datenschutz der NettoWelt GmbH sowie der Webseite www.NettoAuktionen.ch ist Bestandteil dieser AGB.
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Ergänzende Bestimmungen
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Die AGB der NettoWelt GmbH können jederzeit und ohne Hinweise angepasst werden und treten ab sofort in Kraft.
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Werden schriftlich Abmachungen vereinbart welche einzelnen Punkte der AGB widersprechen, bleibt die Gültigkeit der verbleibenden AGB wirksam.
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Bei Streitigkeiten gilt auschliesslich Schweizer Recht. Das UN- Kaufrecht (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Der Gerichtsstand ist das Kreisgericht Toggenburg.
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Wattwil, 28.10.2024
